„Unser Ziel ist es, ein gerechtes, einfaches und überschaubares Steuerrecht zu schaffen.“
(Willy Brandt, 1969)
Unter zukunftsorientierter Steuerberatung verstehen wir die ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens, beginnend bei Fragen zum Steuerrecht, zur Wahl der geeigneten Rechtsform des Unternehmens unter Berücksichtigung des Haftungsrisikos über die Organisation des Unternehmens bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung bzw. Unternehmensberatung.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit und offene Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater ist unerlässlich, weil jede unternehmerische Entscheidung steuerliche Konsequenzen hat. Vermeiden Sie unüberlegte Schnellschüsse bei Investitionen in Maschinen und Immobilien, bei der Umstrukturierung des Unternehmens, bei Expansion ins Ausland, u.a.m. Besprechen Sie Ihre Vorhaben in aller Ruhe mit Ihrem Steuerberater, um mögliche Steuervorteile zu nutzen und die Steuerbelastung gering zu halten.
Steuergestaltung – die Kür in der Steuerberatung
„Nichts motiviert den modernen Menschen mehr, als eine Chance, Steuern zu sparen.“
(Peter Drucker)
Jeder Steuerpflichtige, egal ob er in Wegberg, Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven oder Mönchengladbach wohnt, hat Möglichkeiten, die Steuerlast zu gestalten: Der eine mehr, der andere weniger. Am Jahresende ist es meist zu spät, Steuergestaltung zu betreiben. Gut ist es, wenn Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater die Steuerplanung angehen.
Planen Sie die Vermögensübergabe in der Familie rechtzeitig. Aktuell stehen ihnen viele Instrumentarien zur Gestaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zur Verfügung. Es liegt an Ihnen, ob Sie die Möglichkeiten ausschöpfen und die Erbschaftsteuer gewaltig reduzieren oder gar vermeiden. Vertrauen Sie sich unseren Steuerberatern an, die Ihnen gern weiterhelfen. Sie brauchen keine Bedenken haben, von Berufs wegen ist der Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Arbeitnehmer und Angestellte können bei der Altersvorsorge (Stichwort: Entgeltumwandlung), bei der Wahl der Steuerklasse, bei anstehenden Abfindungen, bei der Abgeltungssteuer, bei der Lohnerhöhung und bei den Werbungskosten Steuern sparen und mehr Nettoeinkommen erhalten.
Steuersparmodell Familie – ein Dauerbrenner
„Neben der Ehe ist die Einkommensteuer das größte Fiasko der Menschheit. Man wird laufend zum Betrug gezwungen.“
(Ephraim Kishon)
Heiraten und Familie gründen ist kein Auslaufmodell, wie aktuelle Statistiken in den Kreisen Heinsberg, Viersen und Mönchengladbach zeigen. In den letzten Jahren hat die Zahl der Eheschließungen zugenommen und die Zahl der Scheidungen hat abgenommen. Die Familie ist der Kitt der Gesellschaft und wird nicht ohne Grund vom Staat steuerlich gefördert. Wie können Sie daraus Nutzen ziehen?
Das Ehegattensplitting, die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenversicherung, Aus „2 mach 1“ bei diversen Versicherungsverträgen entlastet die Familienkasse sofort. Die richtige Wahl der Steuerklasse bei Eheleuten beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen der Familie wesentlich. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld werden auf Basis der Nettolöhne berechnet. Ihr Steuerberater führt gern entsprechende Berechnungen durch. Ein rechtzeitiger Wechsel des betroffenen Ehepartners in die Steuerklasse 3 kann sich für die gesamte Familie langfristig auszahlen.
Vermietung an Angehörige, Arbeitsverträge mit Angehörigen, Darlehensverträge unter Angehörigen, die effektive Nutzung des Sparerfreibetrages auf Kapitalvermögen innerhalb der Familie sind einige von vielen Möglichkeiten, als Familie das deutsche Steuerrecht für sich zu nutzen. Das Finanzamt schaut bei Verträgen unter nahen Angehörigen besonders genau hin. Lassen Sie den Steuerberater die Verträge prüfen und gehen Sie so Schwierigkeiten mit dem Finanzamt aus dem Weg.
Die stille Beteiligung der Kinder am Unternehmen, ohne Anspruch auf Eigentum und Mitspracherecht, verteilt die fällige Einkommensteuer auf mehr Personen, die jeweils unterschiedliche persönliche Steuersätze haben. Auf Grund der Freibeträge zahlen die Kinder oft keine Steuern auf ihren Beteiligungsanteil.
Vermögensaufbau und Altersvorsorge dank neutraler Steuerberatung
„Die Fähigkeit, „Nein“ sagen zu können, ist unglaublich wichtig und vorteilhaft für einen Investor.“
(Warren Buffet)
Jedes Jahr bringen windige Finanzberater Familien und Unternehmen um viel Geld. Hochglanzprospekte, großartige Versprechen und vermeintliche große Steuervorteile locken und am Ende entpuppt sich die vermeintlich rosige Kapitalanlage als Schrottimmobilie, als stille atypische Beteiligung, als Anlage in einen fragwürdigen Investmentfonds oder sie erwerben eine Immobilie zu völlig überhöhten Preisen und mit einer sehr ungünstigen Immobilienfinanzierung.
Wagen wir einen Vergleich: Beim Autokauf wird sich sehr viel Zeit genommen, eine Probefahrt unternommen, viele Fragen werden gestellt, eigene Recherchen werden angestellt, ehe man den Kaufvertrag für das neue Wunschauto unterschreibt. Warum nehmen Sie sich für so weitreichende Entscheidungen wie Immobilienkauf und Kapitalanlage nicht die Zeit, die Sie als nötig betrachten, um alle Vor- und Nachteile nüchtern abzuwägen? Vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung der Immobilie! Wir als Steuerberater prüfen gern die Angaben im Prospekt, die angepriesenen Steuervorteile, analysieren das Finanzierungsangebot und das Altersvorsorgeangebot. Wir als Steuerberater wollen, dass Sie mit Ihrem mühsam erarbeiteten Geld einen sinnvollen Vermögensaufbau anstreben und Ihre Altersvorsorge Sie tatsächlich im Alter absichert!
Die Beratung zur optimalen Altersversorgung umfasst ebenso die clevere Vermögensübertragung in der Familie unter Vermeidung von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge. Wegen der Komplexität von Vermögensübertragungen ist eine Begleitung durch einen erfahrenen Steuerberater angeraten.
Steuerberatung für Unternehmen
Auf Basis der Unternehmensplanung und der regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertung findet eine kontinuierliche Steuerplanung statt. Das Vorziehen und Verschieben von geplanten Investitionen, die Finanzierung von Investitionen und Unternehmenskäufen, die Änderung der Rechtsform des Unternehmens, die Lohnsteueroptimierung beeinflussen die Steuerbelastung unmittelbar, was ihr Steuerberater jederzeit durch Berechnungen belegen kann.
Die Änderung der Rechtsform, Unternehmensumwandlungen und Betriebsaufspaltungen können gezielt zur Senkung der Steuerbelastung genutzt werden. Es muss immer ein Kompromiss zwischen persönlichem Haftungsrisiko, Expansionsbestrebungen des Unternehmens, Wahl der Rechtsform und strategischer Ausrichtung des Unternehmens gefunden werden. Der Steuerbelastungsvergleich offenbart die tatsächlichen finanziellen Steuervorteile der unterschiedlichen Rechtsformen. Nicht nur aus steuerlichen Gründen sollte die Änderung der Rechtsform überlegt werden. Auch die Reduzierung des persönlichen Haftungsrisikos und die Absicherung des Unternehmens im Sinne der Altersvorsorge oder vorbereitende Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge sind wichtige Gründe, die bisherige Unternehmensrechtsform zu überdenken.
Über weitere Beratungsleistungen für Unternehmen informieren wir unter „Betriebswirtschaftlicher Beratung“.
Leistungen für Steuerberatung:
- Erstellung aller Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erbschafts-/Schenkungssteuererklärung, …)
- Beratung zur optimalen Rechtsform des Unternehmens
- Steuerbelastungsvergleich
- Vertragsgestaltung, -prüfung
- Nachfolgeberatung
- Betriebsaufspaltung, -verpachtung
- Beratung zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
- Steueroptimierung
- Steuerliche Beratung zu Immobilienkauf
- Steuerliche Beratung zur Altersvorsorge
- Finanz- und Vermögensplanung
- Prüfung des Steuerbescheids
- Antragstellungen (Stundungen, Erlass etc.)
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Widerspruch etc.)
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und vor dem Finanzgericht
- Beantragung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung
- Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Antrag auf Gemeinnützigkeit von Vereinen
- Freistellungserklärung für Vereine