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Änderungen bei der Lohnabrechnung im Dezember 2011 beachten

Neben dem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt ab Dezember auch ein neuer Tätigkeitsschlüssel für Sozialversicherungsmeldungen.

Arbeitgeber müssen im Dezember 2011 bei der Lohnabrechnung gleich zwei Änderungen beachten. Zunächst können sich die Arbeitnehmer diesen Monat über mehr Geld freuen, weil die ab 2011 gültige Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro dieses Jahr ausnahmsweise komplett in der Lohnabrechnung für Dezember zu berücksichtigen ist.

Daneben gibt es noch eine Änderung in der Sozialversicherung. Dort gilt nämlich ab dem 1. Dezember 2011 ein neuer neunstelliger Tätigkeitsschlüssel. SV-Meldungen für Dezember müssen also bereits den neuen Tätigkeitsschlüssel enthalten. Das bedeutet, dass selbst Arbeitnehmer, die zum Ende des Jahres ausscheiden, für die Jahresmeldung noch umgeschlüsselt werden müssen.

Die Umschlüsselung soll zwar automatisch erfolgen, oft ist aber trotzdem eine manuelle Anpassung notwendig. Werden jetzt noch Meldungen für Zeiträume bis zum 30. November 2011 abgegeben, ist dafür weiterhin der alte Schlüssel zu verwenden. Die Arbeitsagentur hat für genervte Arbeitgeber eine Telefonhotline unter (01801) 664466 eingerichtet und bietet eine Website an, auf der sich der neue Tätigkeitsschlüssel ermitteln lässt (http://bns-ts.arbeitsagentur.de/).