„Sorgfältige Buchführung ist für jede Organisation eine conditio sine qua non. Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich, die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten.“
(Mahatma Gandhi)
Buchhaltung
Eine aktuelle, auf die Bedürfnisse zugeschnittene Buchhaltung ist eine wichtige Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Der Jahresabschluss, wirksames Controlling, die Liquiditätsplanung und die betriebswirtschaftliche Beratung bauen auf eine leistungsfähige Buchhaltung auf. Der Jahresabschluss wiederum liefert den Gläubigern, Gesellschaftern Geschäftspartnern und den Mitarbeitern wichtige Informationen über das Unternehmen. Der Finanzverwaltung dient er als Grundlage für die Besteuerung. Die Buchhaltung hat weitreichende Bedeutung für das Unternehmen und sie sollte daher in professionelle Hände gelegt werden. Dies wissen unsere Buchhaltungsmandanten in Wegberg, Erkelenz, Hückelhoven,Heinsberg oder Mönchengladbach. Sie schätzen die reibungslose Zusammenarbeit, die pünktliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und die aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Umsatzsteuer in der Buchhaltung
Die Umsatzsteuer gilt im Unternehmen als „Durchlaufposten“. Die Umsatzsteuer auf Leistungen, die von anderen Unternehmen erbracht wurden, können mit der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden. Die Buchhaltungsexperten unserer Steuerkanzlei achten auf die korrekte Verbuchung der Umsatzsteuer, prüfen den auf der Rechnung vermerkten Steuersatz sowie die Rechnung, ob alle notwendigen Angaben enthalten sind. In der Gastronomie und bei Bauleistungen schleichen sich hin und wieder Fehler oder Unkorrektheiten ein, auf die Sie der Steuerberater aufmerksam macht. Besonderes Reizthema ist und bleibt die Bauabzugssteuer. Die Steuerberater helfen Ihnen, finanzielle Risiken infolge von Umsatzsteuernachzahlungen zu vermeiden.
Jahresabschluss
„Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer sogenannten Bilanz zusammengestellt.“
(Kurt Tucholsky)
Nach Ablauf des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss erstellt werden. Kleine Unternehmen und Freiberufler dürfen den Jahresgewinn nach der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und bei Bedarf aus einem Anhang. Der Jahresabschluss ist nicht einfach nur das Ergebnis der Buchhaltung des zurückliegenden Geschäftsjahres, sondern auch die Leistungsbilanz des Unternehmens, die Sie aktiv gestalten können. Der Jahresabschluss stellt eine wichtige Informationsgrundlage für Kapitalgeber, Investoren, Lieferanten, Gesellschafter und die eigene Belegschaft dar und ist demzufolge eine Visitenkarte des Unternehmens. Das Finanzamt setzt die zu entrichtende Steuer auf Grundlage des Jahresabschlusses fest. Entsprechend der Unternehmensziele, ob die Minimierung der Steuerbelastung oder die große Leistungskraft des Unternehmens im Vordergrund steht, kann ein möglichst hoher oder ein möglichst niedriger Gewinn ausgewiesen werden.
Leistungen zur Buchhaltung: und Jahresabschluss:
- Monatliche Finanzbuchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Anträge auf Vorsteuer-Vergütung im Ausland
- Offene-Posten-Buchführung und Mahnwesen
- Kostenrechnung
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Vorjahresvergleichen
- Anlagenbuchführung
- Feststellung des Einheitswertes
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung der Handelsbilanz und Steuerbilanz
- Erstellung und Analyse der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung und Entwicklung des Anlagevermögens
- Betriebs- und Anteilsbewertung
- Begleitung bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
- DATEV-Branchenlösungen